Erklärung zur Barrierefreiheit: Limesurvey
Die HWR Berlin ist bestrebt, ihre Website und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin BIKTGBln vom 4. März 2019), welches die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik – Verordnung – BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://limesurvey.hwr-berlin.de/ der HWR Berlin.
Diese Erklärung wurde am 02.02.2026 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung anhand der Anforderungen der BITV 2.0 / WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA). Das oben genannte Web-Angebot ist mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) teilweise vereinbar.
Im Rahmen der Prüfung wurde die Admin-Oberfläche hinsichtlich der Funktionalitäten zum Erstellen und Auswerten einer Umfrage zur Barrierefreiheit bewertet.
Im ersten Schritt der Anpassung der Konfiguration wurden folgende Änderungen
vorgenommen:
- Um die WCAG-Konformität AA zu erreichen, wurden Kontraste durch eine geeignete Farbwahl verbessert.
- Zur besseren Auffindbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Farbwahrnehmung wurde die Hervorhebung von klickbaren Elementen optimiert.
Die vorgenommenen Änderungen beschränken sich derzeit auf Anpassungen im Bereich der Stylesheets auf Basis von CSS.
Als Open-Source-Software unterliegt Limesurvey technischen Einschränkungen, auf die die HWR Berlin nur begrenzten Einfluss hat. Anpassungen erfolgen im Rahmen der Konfigurations- und Betriebsmöglichkeiten. Bestehende Barrieren sind auf technische Einschränkungen und fehlende personelle Ressourcen zurückzuführen. Es wird jedoch daran gearbeitet, Abhilfemaßnahmen für nicht barrierearme Inhalte zu finden. Bei zukünftigen Updates von Limesurvey werden Verbesserungen der Barrierefreiheit – soweit durch die Software möglich – berücksichtigt.
Das Teilnahme-Frontend, d. h. das Ausfüllen einer Umfrage, ergibt sich primär aus der Konfiguration der Umfrage und liegt in den Händen der Umfrageverantwortlichen. So z.B. die Auswahl an Fragetypen, der Einsatz von Captchas, die Beschriftung von Bildelementen, die Erstellung aussagekräftiger Linktexte, sowie die sinnvolle Struktur in der Ausgestaltung der Einladungstexte, der Willkommens- und letzte Seite-Texte.
Für individuelle Unterstützungsangebote arbeiten wir mit der Vertrauensfrau der Schwerbehindertenvertretung (Link: https://www.hwr-berlin.de/hwr-berlin/organisation-der-hochschule/interessensvertretungen/schwerbehindertenvertretung) sowie der Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigung (Link: https://www.hwr-berlin.de/studium/beratung/studium-mit-behinderung-oder-chronischer-erkrankung) zusammen.
So erreichen Sie uns/ Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit oder benötigen weitere Informationen oder sogar Unterstützung? Dann melden Sie sich bei der Vertrauensfrau der Schwerbehindertenvertretung (Link: https://www.hwr-berlin.de/hwr-berlin/organisation-der-hochschule/interessensvertretungen/schwerbehindertenvertretung) sowie der Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigung (Link: https://www.hwr-berlin.de/studium/beratung/studium-mit-behinderung-oder-chronischer-erkrankung). Diese sind bemüht, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten.
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Im Falle einer ausbleibenden Reaktion seitens der HWR Berlin oder einer nicht zufriedenstellenden Antwort kann die Beauftragte für digitale Barrierefreiheit des Landes Berlin konsultiert werden.
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